{"id":20,"date":"2026-06-06T22:03:08","date_gmt":"2026-06-06T20:03:08","guid":{"rendered":"https:\/\/krefeld-familienrecht.info\/?p=20"},"modified":"2026-06-07T09:22:56","modified_gmt":"2026-06-07T07:22:56","slug":"versorgungsausgleich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/krefeld-familienrecht.info\/index.php\/2026\/06\/06\/versorgungsausgleich\/","title":{"rendered":"Versorgungsausgleich: Aufteilung der Rentenanrechte"},"content":{"rendered":"<p>Bei einer Scheidung geht es nicht nur um Verm\u00f6gen und Unterhalt, sondern auch um die Altersvorsorge. Der Versorgungsausgleich sorgt daf\u00fcr, dass die w\u00e4hrend der Ehe erworbenen Rentenanspr\u00fcche fair zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden. Dieser ausf\u00fchrliche Ratgeber erkl\u00e4rt, wie der Versorgungsausgleich funktioniert, welche Anrechte einbezogen werden, wie die Teilung erfolgt und wann er ausnahmsweise entf\u00e4llt.<\/p>\n<h2>Was ist der Versorgungsausgleich?<\/h2>\n<p>Der Versorgungsausgleich ist die Aufteilung der in der Ehezeit erworbenen Anrechte auf eine Versorgung wegen Alters oder Invalidit\u00e4t. Der Gedanke dahinter: W\u00e4hrend der Ehe bilden beide Partner gemeinsam Vorsorge \u2013 auch dann, wenn nur einer erwerbst\u00e4tig war und der andere etwa die Kinder betreut oder den Haushalt gef\u00fchrt hat. Bei der Scheidung sollen beide gleichm\u00e4\u00dfig an den in der Ehe erworbenen Versorgungsanrechten teilhaben. Der Versorgungsausgleich ist damit ein wichtiges Instrument zum Schutz vor Altersarmut, gerade f\u00fcr den Ehegatten mit geringeren eigenen Rentenanwartschaften.<\/p>\n<h2>Welche Anrechte werden einbezogen?<\/h2>\n<p>Ber\u00fccksichtigt werden grunds\u00e4tzlich alle in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte, insbesondere:<\/p>\n<ul>\n<li>Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung,<\/li>\n<li>Anrechte der Beamten- und Soldatenversorgung,<\/li>\n<li>Anrechte der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrenten),<\/li>\n<li>Anrechte aus berufsst\u00e4ndischen Versorgungswerken (z. B. f\u00fcr \u00c4rzte, Anw\u00e4lte, Architekten),<\/li>\n<li>Anrechte aus privater Renten- und Riester-Vorsorge.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Ehezeit beginnt mit dem ersten Tag des Monats der Eheschlie\u00dfung und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Nur die in diesem Zeitraum erworbenen Anrechte werden geteilt \u2013 vor und nach der Ehe Erworbenes bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<h2>Welche Anrechte fallen nicht in den Ausgleich?<\/h2>\n<p>Nicht alles, was nach Vorsorge aussieht, unterliegt dem Versorgungsausgleich. Ausgeglichen werden nur Anrechte, die der Absicherung im Alter oder bei Invalidit\u00e4t dienen und auf eine Rente gerichtet sind. Eine reine Kapitallebensversicherung, die auf eine einmalige Auszahlung gerichtet ist, f\u00e4llt dagegen nicht in den Versorgungsausgleich, sondern in den Zugewinnausgleich. Auch Verm\u00f6gen wie Sparguthaben oder Immobilien geh\u00f6rt nicht hierher. Die richtige Zuordnung jedes Anrechts ist entscheidend, damit nichts doppelt oder gar nicht ber\u00fccksichtigt wird.<\/p>\n<h2>Wie wird ausgeglichen? \u2013 Die interne Teilung<\/h2>\n<p>Seit der Reform des Versorgungsausgleichs erfolgt die Aufteilung in der Regel durch die sogenannte interne Teilung: Jedes einzelne Anrecht wird h\u00e4lftig geteilt, und der ausgleichsberechtigte Ehegatte erh\u00e4lt bei demselben Versorgungstr\u00e4ger ein eigenes Anrecht. So entstehen f\u00fcr beide Ehegatten eigenst\u00e4ndige Versorgungsanspr\u00fcche, die unabh\u00e4ngig vom sp\u00e4teren Schicksal des anderen sind. Dieses Prinzip sorgt daf\u00fcr, dass jeder Ehegatte aus jedem Anrecht des anderen die H\u00e4lfte erh\u00e4lt \u2013 und umgekehrt.<\/p>\n<h2>Die externe Teilung<\/h2>\n<p>In bestimmten F\u00e4llen \u2013 etwa bei bestimmten betrieblichen oder beamtenrechtlichen Anrechten \u2013 kommt statt der internen die externe Teilung in Betracht. Dabei wird f\u00fcr den ausgleichsberechtigten Ehegatten ein Anrecht bei einem anderen Versorgungstr\u00e4ger begr\u00fcndet, h\u00e4ufig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die externe Teilung kann f\u00fcr den Berechtigten Nachteile mit sich bringen, weshalb sie im Einzelfall gepr\u00fcft werden sollte.<\/p>\n<h2>Wann findet kein Versorgungsausgleich statt?<\/h2>\n<p>Es gibt F\u00e4lle, in denen der Versorgungsausgleich nicht oder nur eingeschr\u00e4nkt durchgef\u00fchrt wird:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Kurze Ehe:<\/strong> Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur auf ausdr\u00fccklichen Antrag statt.<\/li>\n<li><strong>Geringf\u00fcgigkeit:<\/strong> Anrechte mit nur geringem Ausgleichswert k\u00f6nnen vom Ausgleich ausgenommen werden.<\/li>\n<li><strong>Vereinbarung:<\/strong> Die Ehegatten k\u00f6nnen den Versorgungsausgleich durch notarielle Vereinbarung modifizieren oder ausschlie\u00dfen; das Gericht pr\u00fcft die Vereinbarung jedoch auf Wirksamkeit und Angemessenheit.<\/li>\n<li><strong>Grobe Unbilligkeit:<\/strong> Ausnahmsweise kann der Ausgleich ganz oder teilweise entfallen, wenn er grob unbillig w\u00e4re.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich<\/h2>\n<p>Die Ehegatten k\u00f6nnen den Versorgungsausgleich durch Vereinbarung gestalten \u2013 etwa ihn ausschlie\u00dfen, begrenzen oder einzelne Anrechte herausnehmen. Solche Vereinbarungen bed\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich der notariellen Beurkundung oder m\u00fcssen als gerichtlicher Vergleich protokolliert werden. Das Gericht pr\u00fcft sie darauf, ob sie einen Ehegatten unangemessen benachteiligen. Ein vollst\u00e4ndiger Ausschluss kann etwa dann unwirksam sein, wenn er dazu f\u00fchrt, dass ein Ehegatte im Alter auf Sozialleistungen angewiesen w\u00e4re.<\/p>\n<h2>Der Ablauf im Scheidungsverfahren<\/h2>\n<p>Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht von Amts wegen durchgef\u00fchrt \u2013 die Ehegatten m\u00fcssen ihn also nicht eigens beantragen. Das Gericht versendet Formulare, mit denen die Versorgungsanrechte erfasst werden, und holt Ausk\u00fcnfte bei den Versorgungstr\u00e4gern ein. Diese m\u00fcssen den Ehezeitanteil und den Ausgleichswert jedes Anrechts mitteilen. Da diese Ausk\u00fcnfte h\u00e4ufig mehrere Monate in Anspruch nehmen, ist der Versorgungsausgleich oft der zeitbestimmende Faktor des gesamten Scheidungsverfahrens.<\/p>\n<h2>Warum sich eine Pr\u00fcfung der Ausk\u00fcnfte lohnt<\/h2>\n<p>Die Ausk\u00fcnfte der Versorgungstr\u00e4ger sind nicht immer fehlerfrei. Falsch erfasste Ehezeiten, vergessene Anrechte oder unzutreffende Ausgleichswerte k\u00f6nnen erhebliche finanzielle Folgen f\u00fcr die sp\u00e4tere Rente haben. Eine sorgf\u00e4ltige anwaltliche Kontrolle der Berechnungen ist daher dringend zu empfehlen, bevor das Gericht entscheidet. Es lohnt sich zudem, vorab die eigene Renteninformation und die Versicherungsverl\u00e4ufe auf Vollst\u00e4ndigkeit zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<h2>Anpassung nach der Scheidung<\/h2>\n<p>In bestimmten Konstellationen kann der Versorgungsausgleich nach der Scheidung angepasst werden. So gibt es eine Anpassung wegen Unterhalts, eine Anpassung bei Invalidit\u00e4t sowie eine Anpassung f\u00fcr den Fall, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte verstirbt, bevor er nennenswerte Leistungen aus dem \u00fcbertragenen Anrecht bezogen hat. In diesem Fall kann der ausgleichspflichtige Ehegatte beantragen, dass seine eigene Versorgung nicht dauerhaft gek\u00fcrzt bleibt. Solche Anpassungen erfolgen nicht automatisch, sondern m\u00fcssen beantragt werden.<\/p>\n<h2>H\u00e4ufige Fragen zum Versorgungsausgleich<\/h2>\n<h3>Muss ich den Versorgungsausgleich beantragen?<\/h3>\n<p>Nein. Er wird grunds\u00e4tzlich automatisch durchgef\u00fchrt. Nur bei kurzer Ehe (bis drei Jahre) ist ein Antrag erforderlich.<\/p>\n<h3>Werden auch private Renten geteilt?<\/h3>\n<p>Ja, private Renten- und Riester-Anrechte aus der Ehezeit werden ebenfalls einbezogen.<\/p>\n<h3>Kann ich den Versorgungsausgleich ausschlie\u00dfen?<\/h3>\n<p>Ja, durch eine notarielle Vereinbarung. Diese unterliegt jedoch der gerichtlichen Wirksamkeitskontrolle.<\/p>\n<h3>Warum dauert mein Scheidungsverfahren so lange?<\/h3>\n<p>H\u00e4ufig liegt es an der Bearbeitung des Versorgungsausgleichs durch die Versorgungstr\u00e4ger.<\/p>\n<h3>Was passiert mit meiner Rente, wenn mein Ex-Partner fr\u00fch verstirbt?<\/h3>\n<p>Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Anpassung erfolgen, sodass Ihre eigene Versorgung nicht dauerhaft gek\u00fcrzt bleibt.<\/p>\n<h2>Ihre Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Familienrecht in Krefeld<\/h2>\n<p>Der Versorgungsausgleich entscheidet \u00fcber Ihre Altersvorsorge. Rechtsanw\u00e4ltin <strong>Veronika G\u00f6rtz<\/strong>, Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Familienrecht in Krefeld, pr\u00fcft die Ausk\u00fcnfte der Versorgungstr\u00e4ger, erkennt Fehler und sorgt f\u00fcr eine gerechte Teilung Ihrer Rentenanrechte.<\/p>\n<p>Kanzlei Veronika G\u00f6rtz<br \/>Uerdinger Str. 461, 47800 Krefeld<br \/>Telefon: 02151 818890<br \/>E-Mail: info@ra-goertz.com<\/p>\n<p>Vereinbaren Sie jetzt einen pers\u00f6nlichen Beratungstermin.<\/p>\n<p><em>Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: Juni 2026.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Versorgungsausgleich teilt die in der Ehe erworbenen Rentenanrechte. 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