{"id":31,"date":"2026-06-06T22:03:15","date_gmt":"2026-06-06T20:03:15","guid":{"rendered":"https:\/\/krefeld-familienrecht.info\/?p=31"},"modified":"2026-06-07T09:36:57","modified_gmt":"2026-06-07T07:36:57","slug":"kindesunterhalt-volljaehrige","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/krefeld-familienrecht.info\/index.php\/2026\/06\/06\/kindesunterhalt-volljaehrige\/","title":{"rendered":"Unterhalt f\u00fcr vollj\u00e4hrige Kinder"},"content":{"rendered":"<p>Mit dem 18. Geburtstag endet die Unterhaltspflicht der Eltern keineswegs. Vollj\u00e4hrige Kinder, die sich noch in der Ausbildung oder im Studium befinden, haben weiterhin Anspruch auf Unterhalt. Allerdings \u00e4ndern sich die rechtlichen Regeln deutlich. Dieser ausf\u00fchrliche Ratgeber erkl\u00e4rt, wer f\u00fcr vollj\u00e4hrige Kinder zahlt, wie viel zusteht, wie eigenes Einkommen angerechnet wird und wie lange der Anspruch besteht.<\/p>\n<h2>Beide Eltern haften anteilig<\/h2>\n<p>Der wichtigste Unterschied zum Minderj\u00e4hrigenunterhalt: Mit der Vollj\u00e4hrigkeit haften grunds\u00e4tzlich beide Elternteile anteilig f\u00fcr den Barunterhalt \u2013 und zwar im Verh\u00e4ltnis ihrer jeweiligen Einkommen. W\u00e4hrend beim minderj\u00e4hrigen Kind der betreuende Elternteil seinen Anteil durch die Betreuung leistet (Naturalunterhalt), entf\u00e4llt dieser Betreuungsanteil mit der Vollj\u00e4hrigkeit. Der bislang betreuende Elternteil kann nun also ebenfalls barunterhaltspflichtig werden. Das \u00fcberrascht viele Eltern, die bisher kein Geld zahlen mussten.<\/p>\n<h2>Wie hoch ist der Unterhalt f\u00fcr vollj\u00e4hrige Kinder?<\/h2>\n<p>Solange das vollj\u00e4hrige Kind noch im Haushalt eines Elternteils lebt, richtet sich der Bedarf weiter nach der D\u00fcsseldorfer Tabelle (Altersstufe ab 18 Jahren), eingestuft nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern. Lebt das Kind hingegen au\u00dferhalb \u2013 etwa in einer eigenen Wohnung am Studienort \u2013, gilt 2026 ein pauschaler Bedarfssatz von 990 \u20ac monatlich. Darin sind 440 \u20ac f\u00fcr Unterkunft einschlie\u00dflich Nebenkosten und Heizung enthalten. Bei besonders hohem oder niedrigem Einkommen der Eltern kann der Bedarf abweichen.<\/p>\n<h2>Volles Kindergeld wird angerechnet<\/h2>\n<p>Beim vollj\u00e4hrigen Kind wird das Kindergeld \u2013 2026 monatlich 259 \u20ac \u2013 in voller H\u00f6he auf den Unterhaltsbedarf angerechnet, nicht nur zur H\u00e4lfte wie bei Minderj\u00e4hrigen. Das Kindergeld mindert also den von den Eltern zu zahlenden Betrag entsprechend und kommt rechnerisch in vollem Umfang dem Kind zugute. Bei einem Bedarf von 990 \u20ac verbleibt nach Abzug des Kindergeldes ein von den Eltern aufzubringender Betrag von 731 \u20ac, der anteilig auf beide Eltern verteilt wird.<\/p>\n<h2>So wird der Haftungsanteil der Eltern berechnet<\/h2>\n<p>Beim Vollj\u00e4hrigenunterhalt haften beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten: Zun\u00e4chst wird der Gesamtbedarf des Kindes bestimmt (z. B. 990 \u20ac bei eigener Wohnung), davon das volle Kindergeld und eigenes Einkommen des Kindes abgezogen. Den verbleibenden Betrag teilen sich die Eltern im Verh\u00e4ltnis ihrer f\u00fcr den Unterhalt einsetzbaren Einkommen, wobei jedem Elternteil zuvor ein angemessener Selbstbehalt verbleibt. Verdient ein Elternteil deutlich mehr, tr\u00e4gt er entsprechend den gr\u00f6\u00dferen Anteil.<\/p>\n<h2>Eigenes Einkommen des Kindes<\/h2>\n<p>Verf\u00fcgt das vollj\u00e4hrige Kind \u00fcber eigenes Einkommen \u2013 etwa eine Ausbildungsverg\u00fctung, BAf\u00f6G oder Eink\u00fcnfte aus einem Nebenjob \u2013, wird dies auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Bei einer Ausbildungsverg\u00fctung wird in der Regel zun\u00e4chst ein ausbildungsbedingter Mehrbedarf (h\u00e4ufig pauschal 100 \u20ac) abgezogen, bevor der Rest angerechnet wird. Ein angemessener Nebenverdienst, der \u00fcber das \u00fcbliche Ma\u00df hinausgeht und auf besonderem Flei\u00df beruht, bleibt teilweise unber\u00fccksichtigt; das in den Ferien Verdiente wird in der Regel nicht angerechnet.<\/p>\n<h2>Das privilegierte vollj\u00e4hrige Kind<\/h2>\n<p>Eine besondere Gruppe bilden die sogenannten privilegierten vollj\u00e4hrigen Kinder: Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Sie werden unterhaltsrechtlich den minderj\u00e4hrigen Kindern weitgehend gleichgestellt. Das bedeutet insbesondere, dass sie einen besseren Rang gegen\u00fcber anderen Unterhaltsberechtigten genie\u00dfen und f\u00fcr die Eltern der niedrigere Selbstbehalt (1.450 \u20ac f\u00fcr Erwerbst\u00e4tige) gilt.<\/p>\n<h2>Wie lange besteht der Anspruch?<\/h2>\n<p>Eltern schulden Unterhalt bis zum Abschluss einer angemessenen, den F\u00e4higkeiten und Neigungen des Kindes entsprechenden Berufsausbildung. Das Kind muss die Ausbildung allerdings zielstrebig und in angemessener Zeit betreiben. Ein h\u00e4ufiger Studienabbruch, planloses oder stark verz\u00f6gertes Studieren oder lange Orientierungsphasen k\u00f6nnen den Anspruch gef\u00e4hrden. Ein Bachelor-Master-Studium gilt grunds\u00e4tzlich als eine einheitliche Ausbildung, sofern es in engem zeitlichen und fachlichen Zusammenhang z\u00fcgig durchlaufen wird.<\/p>\n<h2>Sonderfall: Abgebrochene und verz\u00f6gerte Ausbildung<\/h2>\n<p>Bricht ein Kind die Ausbildung ab oder verz\u00f6gert sie sich erheblich, stellt sich die Frage nach dem Fortbestand des Unterhalts. Ein einmaliger Wechsel oder Abbruch in der Orientierungsphase ist in der Regel unsch\u00e4dlich. Anders kann es liegen, wenn das Kind \u00fcber Jahre planlos studiert oder mehrfach das Fach wechselt \u2013 dann kann die Unterhaltspflicht enden. Auch nach einer l\u00e4ngeren Erwerbsphase besteht grunds\u00e4tzlich keine Pflicht mehr, eine sp\u00e4ter aufgenommene Erstausbildung zu finanzieren.<\/p>\n<h2>Auskunftspflichten<\/h2>\n<p>Das vollj\u00e4hrige Kind muss seinen Eltern Auskunft \u00fcber seine Ausbildung und sein Einkommen geben, da diese sonst den Unterhalt nicht berechnen k\u00f6nnen. Umgekehrt m\u00fcssen die Eltern dem Kind Auskunft \u00fcber ihr Einkommen erteilen, damit der jeweilige Haftungsanteil bestimmt werden kann. Diese gegenseitige Transparenz ist Voraussetzung f\u00fcr eine korrekte Berechnung. Verweigert eine Seite die Auskunft, kann diese gerichtlich durchgesetzt werden.<\/p>\n<h2>Vollj\u00e4hrigenunterhalt und Kontakt zum Elternteil<\/h2>\n<p>Eine h\u00e4ufige Frage ist, ob ein vollj\u00e4hriges Kind Unterhalt verlangen kann, obwohl es den Kontakt zum zahlenden Elternteil abgebrochen hat. Grunds\u00e4tzlich besteht die Unterhaltspflicht unabh\u00e4ngig vom pers\u00f6nlichen Kontakt. Nur in seltenen, besonders schwerwiegenden F\u00e4llen \u2013 etwa bei einer nachhaltigen, tiefgreifenden und vom Kind verschuldeten Kontaktverweigerung gegen\u00fcber dem Elternteil \u2013 kann der Anspruch wegen grober Unbilligkeit herabgesetzt werden oder entfallen. Die H\u00fcrden hierf\u00fcr sind allerdings hoch; blo\u00dfe Verstimmungen gen\u00fcgen nicht.<\/p>\n<h2>H\u00e4ufige Fragen zum Unterhalt f\u00fcr Vollj\u00e4hrige<\/h2>\n<h3>Muss auch der betreuende Elternteil jetzt zahlen?<\/h3>\n<p>Ja. Mit der Vollj\u00e4hrigkeit haften beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen f\u00fcr den Barunterhalt.<\/p>\n<h3>Wie viel steht einem studierenden Kind mit eigener Wohnung zu?<\/h3>\n<p>2026 gilt ein pauschaler Bedarf von 990 \u20ac monatlich, abz\u00fcglich Kindergeld und eigener Eink\u00fcnfte.<\/p>\n<h3>Wird BAf\u00f6G angerechnet?<\/h3>\n<p>Ja, BAf\u00f6G-Leistungen werden grunds\u00e4tzlich auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.<\/p>\n<h3>Was, wenn das Kind das Studium abbricht?<\/h3>\n<p>Bei einem zielstrebigen Ausbildungsverlauf besteht der Anspruch fort. H\u00e4ufige Abbr\u00fcche oder Verz\u00f6gerungen k\u00f6nnen ihn gef\u00e4hrden.<\/p>\n<h3>Muss ich f\u00fcr ein Zweitstudium zahlen?<\/h3>\n<p>In der Regel nicht, es sei denn, es steht in engem Zusammenhang mit der ersten Ausbildung oder war von Anfang an geplant.<\/p>\n<h2>Ihre Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Familienrecht in Krefeld<\/h2>\n<p>Der Unterhalt f\u00fcr vollj\u00e4hrige Kinder ist komplex \u2013 f\u00fcr Eltern wie f\u00fcr Kinder. Rechtsanw\u00e4ltin <strong>Veronika G\u00f6rtz<\/strong>, Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Familienrecht in Krefeld, berechnet die Haftungsanteile, pr\u00fcft die Anrechnung von Einkommen und vertritt Ihre Interessen.<\/p>\n<p>Kanzlei Veronika G\u00f6rtz<br \/>Uerdinger Str. 461, 47800 Krefeld<br \/>Telefon: 02151 818890<br \/>E-Mail: info@ra-goertz.com<\/p>\n<p>Vereinbaren Sie jetzt einen pers\u00f6nlichen Beratungstermin.<\/p>\n<p><em>Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Werte nach Stand 2026. Stand: Juni 2026.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit 18 endet die Unterhaltspflicht nicht: beide Eltern haften anteilig. H\u00f6he, Kindergeldanrechnung und Dauer des Unterhalts f\u00fcr Vollj\u00e4hrige.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"slim_seo":{"title":"Unterhalt f\u00fcr vollj\u00e4hrige Kinder - Rechtsanw\u00e4ltin Veronika G\u00f6rtz","description":"Mit 18 endet die Unterhaltspflicht nicht: beide Eltern haften anteilig. 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