{"id":32,"date":"2026-06-06T22:03:15","date_gmt":"2026-06-06T20:03:15","guid":{"rendered":"https:\/\/krefeld-familienrecht.info\/?p=32"},"modified":"2026-06-07T09:36:58","modified_gmt":"2026-06-07T07:36:58","slug":"namensrecht-scheidung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/krefeld-familienrecht.info\/index.php\/2026\/06\/06\/namensrecht-scheidung\/","title":{"rendered":"Namensrecht nach der Scheidung"},"content":{"rendered":"<p>Nach einer Scheidung stellt sich f\u00fcr viele die Frage: Behalte ich meinen Ehenamen oder nehme ich meinen fr\u00fcheren Namen wieder an? Das Namensrecht bietet hier mehrere M\u00f6glichkeiten. Dieser ausf\u00fchrliche Ratgeber erkl\u00e4rt, welche Optionen Sie nach der Scheidung haben, wie der Name ge\u00e4ndert wird, welche praktischen Folgen das hat und was f\u00fcr gemeinsame Kinder gilt.<\/p>\n<h2>Der Ehename bleibt zun\u00e4chst bestehen<\/h2>\n<p>Mit der Scheidung \u00e4ndert sich Ihr Name nicht automatisch. Wer w\u00e4hrend der Ehe den gemeinsamen Ehenamen angenommen hat, beh\u00e4lt diesen auch nach der Scheidung \u2013 so lange, bis er aktiv etwas anderes erkl\u00e4rt. Es besteht also keine Pflicht, den fr\u00fcheren Namen wieder anzunehmen, und der fr\u00fchere Partner kann dies auch nicht verlangen. Viele behalten den Ehenamen bei, etwa weil die gemeinsamen Kinder ihn tragen oder weil er beruflich etabliert ist.<\/p>\n<h2>Welche Namen kann ich nach der Scheidung annehmen?<\/h2>\n<p>Das Gesetz (\u00a7 1355 BGB) r\u00e4umt geschiedenen Personen mehrere M\u00f6glichkeiten ein. Sie k\u00f6nnen nach der Scheidung erkl\u00e4ren, dass Sie<\/p>\n<ul>\n<li>den Ehenamen weiterf\u00fchren,<\/li>\n<li>Ihren Geburtsnamen wieder annehmen,<\/li>\n<li>den vor der Ehe gef\u00fchrten Namen (z. B. den Namen aus einer fr\u00fcheren Ehe) wieder annehmen,<\/li>\n<li>Ihrem Ehenamen Ihren Geburts- oder fr\u00fcheren Namen voranstellen oder anf\u00fcgen (Begleitname bzw. Doppelname).<\/li>\n<\/ul>\n<p>So l\u00e4sst sich der Name flexibel an die neue Lebenssituation anpassen.<\/p>\n<h2>Wie und wo erkl\u00e4re ich die Namens\u00e4nderung?<\/h2>\n<p>Die Erkl\u00e4rung zur Wiederannahme des fr\u00fcheren Namens erfolgt gegen\u00fcber dem Standesamt und muss \u00f6ffentlich beglaubigt oder beurkundet werden. Eine gesetzliche Frist gibt es hierf\u00fcr nicht \u2013 Sie k\u00f6nnen die Erkl\u00e4rung also auch Jahre nach der Scheidung noch abgeben. Sinnvoll ist es jedoch, die Entscheidung zeitnah zu treffen, um den Aufwand der Dokumenten\u00e4nderung zu b\u00fcndeln und Verwirrung zu vermeiden. F\u00fcr die Erkl\u00e4rung ben\u00f6tigen Sie in der Regel die Geburtsurkunde und den rechtskr\u00e4ftigen Scheidungsbeschluss.<\/p>\n<h2>Folgen einer Namens\u00e4nderung im Alltag<\/h2>\n<p>Eine Namens\u00e4nderung zieht zahlreiche praktische Schritte nach sich. Ge\u00e4ndert werden m\u00fcssen unter anderem:<\/p>\n<ul>\n<li>Personalausweis und Reisepass,<\/li>\n<li>F\u00fchrerschein und Fahrzeugpapiere,<\/li>\n<li>Bank- und Versicherungsunterlagen,<\/li>\n<li>Arbeitsvertrag und Unterlagen beim Arbeitgeber,<\/li>\n<li>Vertr\u00e4ge mit Vermietern, Energieversorgern und Telekommunikationsanbietern,<\/li>\n<li>Krankenversicherung und Rentenversicherung,<\/li>\n<li>Mitgliedschaften, Abonnements und Online-Konten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Planen Sie f\u00fcr die Umstellung etwas Zeit ein und informieren Sie wichtige Stellen fr\u00fchzeitig. Eine Liste aller betroffenen Stellen hilft, nichts zu vergessen.<\/p>\n<h2>Was gilt f\u00fcr den Namen der Kinder?<\/h2>\n<p>Die Scheidung der Eltern \u00e4ndert den Namen gemeinsamer Kinder nicht. Das Kind beh\u00e4lt den bisher gef\u00fchrten Familiennamen. Eine \u00c4nderung des Kindesnamens ist nur unter bestimmten Voraussetzungen m\u00f6glich und in vielen F\u00e4llen an die Zustimmung des anderen Elternteils gebunden \u2013 insbesondere bei der sogenannten Einbenennung, wenn der betreuende Elternteil wieder heiratet und das Kind den neuen Familiennamen tragen soll. Ma\u00dfstab ist auch hier stets das Kindeswohl; das Familiengericht kann die fehlende Zustimmung nur ersetzen, wenn die Namens\u00e4nderung f\u00fcr das Kind erforderlich ist.<\/p>\n<h2>Die Einbenennung des Kindes im Detail<\/h2>\n<p>Heiratet der betreuende Elternteil erneut, kann der Wunsch entstehen, dem Kind den neuen Familiennamen zu geben (Einbenennung nach \u00a7 1618 BGB). Dies ist m\u00f6glich, erfordert aber grunds\u00e4tzlich die Zustimmung des anderen Elternteils, wenn dieser mitsorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen tr\u00e4gt. Verweigert er die Zustimmung, kann das Familiengericht sie nur ersetzen, wenn die Einbenennung zum Wohl des Kindes erforderlich ist \u2013 ein strenger Ma\u00dfstab. Der Name ist Teil der Identit\u00e4t und der Verbindung zum anderen Elternteil, weshalb die Gerichte hier zur\u00fcckhaltend sind.<\/p>\n<h2>Der Begleitname (Doppelname) in der Praxis<\/h2>\n<p>Wer seinen Ehenamen nicht vollst\u00e4ndig aufgeben, aber den Geburtsnamen wieder sichtbar machen m\u00f6chte, kann einen Begleitnamen f\u00fchren. Dabei wird dem Ehenamen der Geburts- oder fr\u00fchere Name vorangestellt oder angef\u00fcgt, etwa \u201eG\u00f6rtz-M\u00fcller&#8220; oder \u201eM\u00fcller-G\u00f6rtz&#8220;. Ein solcher Doppelname kann gerade dann sinnvoll sein, wenn der Ehename beruflich etabliert ist, man aber dennoch an den eigenen Geburtsnamen ankn\u00fcpfen m\u00f6chte.<\/p>\n<h2>Namensrecht bei erneuter Heirat<\/h2>\n<p>Heiraten Sie erneut, k\u00f6nnen Sie mit dem neuen Ehepartner wieder einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dabei gelten die allgemeinen Regeln des Ehenamensrechts. Ein zuvor wieder angenommener Geburtsname oder ein bestehender Ehename aus der fr\u00fcheren Ehe kann dabei je nach Konstellation als Ehename oder Begleitname einbezogen werden. So l\u00e4sst sich auch in der neuen Ehe eine passende Namensf\u00fchrung gestalten.<\/p>\n<h2>H\u00e4ufige praktische Stolperfallen<\/h2>\n<p>Bei einer Namens\u00e4nderung nach der Scheidung gibt es einige praktische Stolperfallen. Dazu z\u00e4hlt etwa, dass laufende Vertr\u00e4ge, Versicherungen und Ausweisdokumente konsequent umgestellt werden m\u00fcssen, um Verwechslungen und Probleme \u2013 etwa bei Reisen oder Bankgesch\u00e4ften \u2013 zu vermeiden. Auch bei der Steuer-Identifikationsnummer, der Rentenversicherung und beim Arbeitgeber ist der neue Name zu hinterlegen. Es empfiehlt sich, nach der Erkl\u00e4rung beim Standesamt zun\u00e4chst die Ausweisdokumente zu \u00e4ndern und dann systematisch alle weiteren Stellen zu informieren.<\/p>\n<h2>H\u00e4ufige Fragen zum Namensrecht nach der Scheidung<\/h2>\n<h3>Muss ich nach der Scheidung meinen Geburtsnamen wieder annehmen?<\/h3>\n<p>Nein. Sie k\u00f6nnen den Ehenamen unbegrenzt weiterf\u00fchren. Eine R\u00fcckkehr zum Geburtsnamen ist freiwillig.<\/p>\n<h3>Gibt es eine Frist f\u00fcr die Namens\u00e4nderung?<\/h3>\n<p>Nein. Sie k\u00f6nnen die Erkl\u00e4rung auch lange nach der Scheidung noch abgeben.<\/p>\n<h3>Kann mein Ex-Partner mir die Weiterf\u00fchrung des Ehenamens verbieten?<\/h3>\n<p>Nein. Es besteht kein Anspruch darauf, dass der fr\u00fchere Partner den Ehenamen ablegt.<\/p>\n<h3>\u00c4ndert sich der Name meiner Kinder?<\/h3>\n<p>Nein, nicht automatisch. Eine \u00c4nderung ist nur unter besonderen Voraussetzungen und meist mit Zustimmung des anderen Elternteils m\u00f6glich.<\/p>\n<h3>Kann ich einen Doppelnamen aus Ehe- und Geburtsnamen f\u00fchren?<\/h3>\n<p>Ja, Sie k\u00f6nnen dem Ehenamen Ihren Geburts- oder fr\u00fcheren Namen voranstellen oder anf\u00fcgen.<\/p>\n<h2>Ihre Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Familienrecht in Krefeld<\/h2>\n<p>Auch beim Namensrecht gibt es Gestaltungsspielr\u00e4ume und Fallstricke. Rechtsanw\u00e4ltin <strong>Veronika G\u00f6rtz<\/strong>, Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Familienrecht in Krefeld, ber\u00e4t Sie zu Ihren M\u00f6glichkeiten nach der Scheidung und zu Fragen rund um den Kindesnamen.<\/p>\n<p>Kanzlei Veronika G\u00f6rtz<br \/>Uerdinger Str. 461, 47800 Krefeld<br \/>Telefon: 02151 818890<br \/>E-Mail: info@ra-goertz.com<\/p>\n<p>Vereinbaren Sie jetzt einen pers\u00f6nlichen Beratungstermin.<\/p>\n<p><em>Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: Juni 2026.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ehename behalten oder Geburtsname wieder annehmen? 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