Scheidung in Krefeld: Ablauf, Kosten und Dauer

Eine Scheidung ist für die meisten Menschen eine emotionale Ausnahmesituation – und gleichzeitig ein formales gerichtliches Verfahren mit klaren rechtlichen Regeln. Wer in Krefeld die Scheidung einreichen möchte, fragt sich vor allem: Wie läuft das Verfahren ab, was kostet es und wie lange dauert es? Dieser ausführliche Ratgeber führt Sie verständlich durch den gesamten Ablauf einer Scheidung in Deutschland, erklärt die rechtlichen Hintergründe und zeigt, worauf es im Raum Krefeld besonders ankommt.

Wann ist eine Scheidung möglich?

Eine Ehe kann in Deutschland geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 BGB). Als gescheitert gilt die Ehe, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Das deutsche Scheidungsrecht folgt dem sogenannten Zerrüttungsprinzip: Es kommt nicht darauf an, wer „schuld“ am Scheitern der Ehe ist. Wer wen verlassen hat oder ob es eine neue Beziehung gibt, spielt für die Scheidung selbst grundsätzlich keine Rolle.

Maßgebliches Kriterium ist in der Praxis das sogenannte Trennungsjahr. Leben die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt und sind sich beide über die Scheidung einig, vermutet das Gericht das Scheitern der Ehe. Wollen sich nicht beide einig sein oder lebt das Paar noch nicht ein Jahr getrennt, ist eine Scheidung nur unter strengeren Voraussetzungen möglich. Nach drei Jahren Trennung wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet, sodass eine Scheidung auch gegen den ausdrücklichen Willen des anderen Ehegatten durchgesetzt werden kann.

Der Ablauf der Scheidung Schritt für Schritt

1. Das Trennungsjahr

Vor der Scheidung steht in aller Regel das Trennungsjahr. Die Trennung kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung vollzogen werden („Trennung von Tisch und Bett“), wenn die Eheleute getrennte Lebensbereiche führen und keine häusliche Wirtschaftsgemeinschaft mehr besteht. Der Beginn der Trennung ist von erheblicher Bedeutung, weil er den Lauf des Trennungsjahres bestimmt und zahlreiche unterhalts- und vermögensrechtliche Fragen beeinflusst – etwa den Stichtag für den Zugewinnausgleich oder den Beginn des Trennungsunterhalts.

2. Beauftragung einer Rechtsanwältin

Der Scheidungsantrag kann nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden (Anwaltszwang). Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist; der andere kann dem Antrag zustimmen, ohne selbst eine Anwältin zu beauftragen. Wichtig zu wissen: Eine Anwältin darf immer nur die Interessen einer Partei vertreten – eine gemeinsame anwaltliche Vertretung beider Ehegatten ist nicht zulässig.

3. Einreichung des Scheidungsantrags

Zuständig ist das Familiengericht, in dessen Bezirk die Eheleute zuletzt gemeinsam gewohnt haben, sofern dort noch ein Ehegatte lebt, oder in dem der Ehegatte mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt. Für Krefeld ist regelmäßig das Amtsgericht Krefeld – Familiengericht – zuständig. Mit der Zustellung des Antrags an den anderen Ehegatten wird das Verfahren rechtshängig; dieser Zeitpunkt ist zugleich der Stichtag für die Berechnung des Endvermögens beim Zugewinnausgleich.

4. Versorgungsausgleich

Das Gericht führt von Amts wegen den Versorgungsausgleich durch, also die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Hierzu versenden die Gerichte Fragebögen, die ausgefüllt an die Rentenversicherungsträger und sonstigen Versorgungsträger weitergeleitet werden. Diese müssen Auskunft über die in der Ehezeit erworbenen Anrechte erteilen. Dieser Schritt nimmt häufig den größten Teil der Verfahrensdauer in Anspruch, weil die Träger für ihre Auskünfte mehrere Monate benötigen können.

5. Der Scheidungstermin

Sind alle Auskünfte eingeholt, lädt das Gericht zum Scheidungstermin. Beide Ehegatten müssen persönlich erscheinen, da das Gericht den Scheidungswillen persönlich feststellen muss. Das Gericht klärt das Trennungsjahr und den Scheidungswillen und entscheidet über den Versorgungsausgleich. Im einvernehmlichen Fall dauert der Termin oft nur 15 bis 30 Minuten und verläuft in sachlicher, ruhiger Atmosphäre.

6. Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses

Mit Verkündung des Beschlusses ist die Ehe noch nicht endgültig geschieden. Erst nach Ablauf der einmonatigen Rechtsmittelfrist – oder bei beidseitigem Rechtsmittelverzicht sofort im Termin – wird die Scheidung rechtskräftig. Erst ab diesem Moment gilt man rechtlich als geschieden und kann beispielsweise erneut heiraten.

Der Scheidungsverbund: Folgesachen mitverhandeln

Eine Besonderheit des deutschen Scheidungsrechts ist der sogenannte Scheidungsverbund. Bestimmte Folgesachen können gemeinsam mit der Scheidung in einem einheitlichen Verfahren verhandelt und entschieden werden. Dazu zählen typischerweise der Versorgungsausgleich, der nacheheliche Unterhalt, der Zugewinnausgleich sowie Regelungen zu Ehewohnung und Hausrat. Der Vorteil: Alle wesentlichen Punkte werden in einem Zug geklärt, und die Scheidung wird erst ausgesprochen, wenn auch über die einbezogenen Folgesachen entschieden ist. Der Nachteil: Streitige Folgesachen können das gesamte Verfahren verzögern. In der Praxis ist daher abzuwägen, welche Punkte im Verbund und welche besser separat oder einvernehmlich geregelt werden.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Beide richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der maßgeblich vom Nettoeinkommen beider Ehegatten und vom Vermögen abhängt. Als Faustregel dient das dreifache gemeinsame monatliche Nettoeinkommen der Eheleute; hinzu kommen Zuschläge für Vermögen und für den Versorgungsausgleich. Vereinfacht gilt: Je höher Einkommen und Vermögen, desto höher der Verfahrenswert und damit die Kosten.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist, fallen die Kosten am geringsten aus. Streitige Verfahren mit mehreren Folgesachen sind deutlich teurer, weil jede Folgesache den Verfahrenswert erhöht und in der Regel beide Seiten anwaltlich vertreten sind. Die Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und damit grundsätzlich kalkulierbar. Wer die Kosten nicht aufbringen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, bei der der Staat die Kosten ganz oder gegen Ratenzahlung übernimmt.

Steuerliche Folgen der Scheidung

Eine Trennung und Scheidung hat erhebliche steuerliche Auswirkungen, die oft unterschätzt werden. Im Jahr der Trennung können Ehegatten in der Regel noch die gemeinsame Veranlagung (Splittingtarif) nutzen. Ab dem folgenden Kalenderjahr ist die getrennte Veranlagung zwingend, und die Steuerklasse wechselt – meist in Steuerklasse I oder, bei Kinderbetreuung, in Steuerklasse II. Wer Ehegattenunterhalt zahlt, kann diesen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen (begrenztes Realsplitting nach § 10 EStG), wofür allerdings die Zustimmung des Unterhaltsempfängers erforderlich ist, der die Zahlungen dann seinerseits versteuern muss. Eine frühzeitige steuerliche Beratung kann hier bares Geld sparen.

Gemeinsame Konten, Schulden und Vollmachten

Mit der Trennung sollten gemeinsame Konten und erteilte Vollmachten überprüft werden. Bei einem Gemeinschaftskonto („Oder-Konto“) kann jeder Ehegatte allein über das gesamte Guthaben verfügen – das birgt Risiken. Es empfiehlt sich, ein eigenes Konto zu eröffnen, das Gehalt umzuleiten und gegebenenfalls Daueraufträge anzupassen. Gemeinsame Schulden – etwa aus einem Immobilienkredit – bleiben gegenüber der Bank von beiden zu tragen, unabhängig von der internen Aufteilung. Auch erteilte Bank- oder Vorsorgevollmachten sollten überdacht und gegebenenfalls widerrufen werden.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung in Krefeld dauert nach Einreichung des Antrags häufig zwischen vier und neun Monaten. Der wesentliche zeitbestimmende Faktor ist der Versorgungsausgleich, dessen Bearbeitung durch die Rentenversicherungsträger Zeit beansprucht. Streitige Verfahren oder solche mit komplexen Folgesachen können sich über ein Jahr oder länger hinziehen, vor allem wenn Gutachten erforderlich werden oder über Unterhalt und Vermögen gestritten wird. Die Dauer lässt sich positiv beeinflussen: Wer vollständige Unterlagen bereithält, die Versorgungsausgleichsformulare zügig und korrekt ausfüllt und sich mit dem Partner über die Folgesachen einig ist, beschleunigt das Verfahren erheblich.

Scheidung mit Auslandsbezug

Leben die Eheleute in unterschiedlichen Ländern, haben sie verschiedene Staatsangehörigkeiten oder wurde die Ehe im Ausland geschlossen, stellt sich die Frage nach dem zuständigen Gericht und dem anwendbaren Recht. Innerhalb der EU bestehen hierzu besondere Regelungen. Häufig kann eine Scheidung in Deutschland durchgeführt werden, wenn etwa ein Ehegatte hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Welches materielle Scheidungsrecht angewendet wird und wie sich das auf Unterhalt und Vermögensteilung auswirkt, sollte frühzeitig anwaltlich geprüft werden, da hier erhebliche Unterschiede bestehen können.

Einvernehmlich oder streitig – was ist besser?

Eine einvernehmliche Scheidung ist in nahezu jeder Hinsicht vorteilhafter: Sie ist schneller, kostengünstiger und schonender für alle Beteiligten – insbesondere für gemeinsame Kinder. Lassen sich offene Punkte wie Unterhalt, Umgang oder die Aufteilung des Hausrats vorab in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln, kann das Verfahren erheblich vereinfacht werden. Eine erfahrene Fachanwältin für Familienrecht hilft, faire Lösungen zu finden und unnötige Streitpunkte zu vermeiden, ohne dass Sie auf berechtigte Ansprüche verzichten.

Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie

Für eine zügige Scheidung sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:

  • Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister,
  • Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder,
  • Nachweise über das Nettoeinkommen beider Ehegatten,
  • Angaben zu Rentenanwartschaften und Versorgungsanrechten (Versicherungsverläufe),
  • gegebenenfalls Ehevertrag oder bestehende Vereinbarungen,
  • Übersicht über Vermögen und Schulden.

Häufige Fehler bei der Scheidung

Wer einige typische Fehler vermeidet, erspart sich Zeit, Geld und Ärger. Dazu zählen insbesondere: ein ungeklärter oder unbelegter Trennungszeitpunkt, das vorschnelle Unterschreiben von Vereinbarungen ohne anwaltliche Prüfung, das Verschweigen von Vermögen, die Vernachlässigung steuerlicher Fragen wie des rechtzeitigen Wechsels der Steuerklasse sowie der Verzicht auf eine Beratung zu Unterhalt und Versorgungsausgleich. Gerade beim Versorgungsausgleich werden Fehler in den Auskünften der Träger oft übersehen.

Häufige Fragen zur Scheidung in Krefeld

Muss ich vor Gericht erscheinen?

Ja. Beide Ehegatten müssen zum Scheidungstermin persönlich erscheinen, da das Gericht den Scheidungswillen persönlich feststellen muss.

Brauchen beide Ehegatten eine Anwältin?

Nein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, wenn ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist und der andere dem Antrag zustimmt.

Kann ich die Scheidung beschleunigen?

Eine gute Vorbereitung – vollständige Unterlagen, korrekt ausgefüllte Versorgungsausgleichsformulare und Einigkeit über die Folgesachen – ist der beste Weg, das Verfahren zügig abzuschließen.

Welches Gericht ist für Krefeld zuständig?

In der Regel das Amtsgericht Krefeld – Familiengericht –, sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind.

Kann ich mich auch ohne Zustimmung meines Partners scheiden lassen?

Nach Ablauf des Trennungsjahres ist das möglich; nach drei Jahren Trennung wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet.

Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Krefeld

Sie möchten sich scheiden lassen oder haben Fragen zum Ablauf? Rechtsanwältin Veronika Görtz, Fachanwältin für Familienrecht in Krefeld, begleitet Sie kompetent, diskret und mit langjähriger Erfahrung – von der ersten Einschätzung bis zur Vertretung vor dem Familiengericht.

Kanzlei Veronika Görtz
Uerdinger Str. 461, 47800 Krefeld
Telefon: 02151 818890
E-Mail: info@ra-goertz.com

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: Juni 2026.