Nicht jede Scheidung verläuft gleich. Das Familienrecht unterscheidet zwischen der einvernehmlichen und der streitigen Scheidung. Der Unterschied wirkt sich erheblich auf Dauer, Kosten und die emotionale Belastung aus. Dieser ausführliche Ratgeber erklärt beide Varianten, vergleicht sie und hilft Ihnen einzuschätzen, welcher Weg in Ihrer Situation der richtige ist.
Die einvernehmliche Scheidung
Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn beide Ehegatten mit der Scheidung einverstanden sind und sich über die wesentlichen Folgen einig sind oder diese außergerichtlich geregelt haben. Voraussetzung ist in der Regel der Ablauf des Trennungsjahres. Da beide an einem Strang ziehen, ist dieses Verfahren der schnellste und günstigste Weg, eine Ehe zu beenden.
Vorteile der einvernehmlichen Scheidung
- kürzere Verfahrensdauer,
- geringere Kosten, weil nur eine Anwältin erforderlich ist,
- weniger emotionale Belastung für beide Ehegatten,
- mehr Kontrolle über das Ergebnis durch eigene Vereinbarungen,
- deutlich schonender für gemeinsame Kinder,
- planbare und überschaubare Kosten.
Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist und der andere dem Scheidungsantrag zustimmt. Eine gemeinsame Anwältin für beide Seiten ist jedoch nicht möglich, da eine Anwältin nur die Interessen einer Partei vertreten darf. Der nicht vertretene Ehegatte spart zwar Anwaltskosten, sollte sich aber bewusst sein, dass er rechtlich nicht beraten wird.
Die streitige Scheidung
Eine streitige Scheidung liegt vor, wenn ein Ehegatte die Scheidung nicht will, das Trennungsjahr bestritten wird oder über die Folgesachen – wie Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung – keine Einigung besteht. Dann muss das Gericht über die strittigen Punkte entscheiden, was Zeit und Geld kostet und die Beteiligten zusätzlich belastet.
Wann ist eine streitige Scheidung unvermeidbar?
- wenn ein Ehegatte die Scheidung blockiert und das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist,
- wenn über das Sorge- oder Umgangsrecht keine Einigung erzielt wird,
- wenn erhebliche Vermögenswerte oder ein Unternehmen streitig sind,
- wenn ein Ehegatte Auskünfte verweigert oder Vermögen verschweigt,
- wenn über die Höhe oder Dauer des Unterhalts keine Einigung möglich ist.
Folgesachen: Was wird mitverhandelt?
Im Scheidungsverbund können neben der Scheidung weitere Folgesachen mitverhandelt werden, etwa Versorgungsausgleich, Unterhalt, Zugewinn, Hausrat und Wohnung. Der Versorgungsausgleich wird ohnehin von Amts wegen durchgeführt. Je mehr Folgesachen streitig in das Verfahren einbezogen werden, desto höher werden Verfahrenswert, Kosten und Dauer. Manche Folgesachen lassen sich auch außerhalb des Scheidungsverfahrens klären.
Der Verfahrenswert: So entstehen die Kosten
Sowohl bei der einvernehmlichen als auch bei der streitigen Scheidung richten sich die Kosten nach dem Verfahrenswert. Für die Scheidung selbst werden in der Regel das dreifache gemeinsame monatliche Nettoeinkommen der Eheleute angesetzt, ergänzt um einen Wert für den Versorgungsausgleich und gegebenenfalls Zuschläge für Vermögen. Jede zusätzlich streitig geführte Folgesache – Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht – erhöht den Gesamtwert und damit die Gebühren. Genau hier liegt der finanzielle Hebel: Wer Folgesachen einvernehmlich regelt, hält den Verfahrenswert und die Kosten niedrig.
Kosten im Vergleich
Bei der streitigen Scheidung erhöhen die zusätzlichen Folgesachen den Verfahrenswert deutlich, und in der Regel sind beide Seiten anwaltlich vertreten. Dadurch fallen die Gesamtkosten erheblich höher aus als bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der nur eine Anwältin tätig wird. Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Als grobe Orientierung gilt: Eine streitige Scheidung mit mehreren Folgesachen kann ein Vielfaches einer einvernehmlichen Scheidung kosten.
Mediation als dritter Weg
Zwischen einvernehmlicher und streitiger Scheidung steht die Mediation. Dabei erarbeiten die Ehegatten mit Hilfe einer neutralen, allparteilichen Mediatorin selbst eine Lösung. Die Mediation ist besonders dann hilfreich, wenn die Kommunikation gestört ist, aber grundsätzlich Einigungsbereitschaft besteht. Die Ergebnisse werden anschließend rechtlich geprüft und in eine verbindliche Vereinbarung überführt. So lassen sich auch schwierige Konflikte ohne langen Rechtsstreit lösen – schonender für alle Beteiligten und insbesondere für die Kinder.
Vom Streit zur Einigung
Viele Verfahren beginnen streitig und enden einvernehmlich. Oft lassen sich Konflikte mit anwaltlicher Verhandlungsführung oder durch eine Mediation entschärfen. Eine im Laufe des Verfahrens geschlossene Scheidungsfolgenvereinbarung oder ein gerichtlicher Vergleich kann den Streit beenden und das Verfahren beschleunigen. Es lohnt sich daher fast immer, eine einvernehmliche Lösung anzustreben – selbst dann, wenn das Verhältnis zunächst zerrüttet erscheint.
Psychologische und emotionale Aspekte
Eine Scheidung ist nicht nur ein juristischer, sondern auch ein emotionaler Prozess. Wut, Enttäuschung und Verletzungen können dazu verleiten, „auf Prinzip“ zu streiten – oft zum Nachteil aller. Eine streitige Auseinandersetzung verlängert nicht nur das Verfahren, sondern verfestigt häufig auch die Konflikte, was gerade bei gemeinsamen Kindern langfristig belastet. Es lohnt sich, emotionale und sachliche Ebene zu trennen und sich auf eine zukunftsorientierte Lösung zu konzentrieren.
Wann sich ein streitiges Verfahren lohnt
Trotz aller Vorteile der Einigung gibt es Situationen, in denen ein streitiges Vorgehen notwendig und richtig ist – etwa wenn die Gegenseite Vermögen verschweigt, unberechtigte Forderungen stellt, das Kindeswohl gefährdet oder jede faire Lösung blockiert. In solchen Fällen ist es wichtig, die eigenen Rechte konsequent durchzusetzen. Eine erfahrene Fachanwältin schätzt realistisch ein, wann eine Einigung sinnvoll ist und wann der Gang vor Gericht der bessere Weg zum Schutz Ihrer Interessen ist.
Häufige Fragen
Brauchen wir bei einer einvernehmlichen Scheidung nur eine Anwältin?
Ja, es genügt, wenn ein Ehegatte vertreten ist und der andere zustimmt. Eine gemeinsame Vertretung beider ist rechtlich nicht zulässig.
Kann ich eine streitige Scheidung in eine einvernehmliche umwandeln?
Ja. Einigen sich die Ehegatten im Laufe des Verfahrens, kann der Streit durch Vereinbarung oder Vergleich beendet werden.
Was ist günstiger?
Die einvernehmliche Scheidung ist in nahezu allen Fällen deutlich günstiger und schneller.
Was, wenn mein Partner die Scheidung verweigert?
Nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Scheidung auch gegen den Willen des anderen durchgesetzt werden; nach drei Jahren Trennung wird das Scheitern unwiderlegbar vermutet.
Wie lange dauert eine streitige Scheidung?
Das hängt stark von den Streitpunkten ab und kann von etwa einem Jahr bis zu mehreren Jahren reichen.
Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Krefeld
Ob einvernehmlich oder streitig – Rechtsanwältin Veronika Görtz, Fachanwältin für Familienrecht in Krefeld, findet den für Sie besten Weg und vertritt Ihre Interessen mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: Juni 2026.